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Wir sind eine sozialpsychiatrische "SPV" Praxis.

 

Dies ermöglicht es Expertise anderer Fachgruppen nicht erst mühsam von außen einholen zu müssen, sondern in der eigenen Praxis multimodal und multiprofessionell zu arbeiten. 

 

Möglich ist das durch die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV)* nach § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43 a SGB V, die es Kinder- und Jugendpsychiatern sowie Kinderärzten, Psychiatern und Nervenärzten mit mindestens zweijähriger Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ermöglicht, interdisziplinär in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zu arbeiten. Mehr als die Hälfte aller Kinder- und Jugendpsychiater nutzen das Modell.

Im Rahmen der SPV Praxis steht uns nur ein kleinen Kontingent an Psychotherapieplätzen zur Verfügung. Daher wird es in den meisten Fällen nicht möglich sein, wöchentliche Psychotherapietermine anzubieten.

Hierzu führen wir eine Warteliste.

 

 

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